Compliance-Kodex

COMPLIANCE 11 Annahme/Gewährung von Geschenken & sonstigen Zuwendungen Durch Geschenke oder sonstige Zuwendungen können unsere Entscheidungen beeinflusst und damit unsere Integrität und Glaubwürdigkeit infrage gestellt werden. Deshalb ist die Annahme, das Fordern oder das Sich-Versprechen-Lassen von materiellen und immateriellen Vorteilen, die mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen, verboten. Davon ausgenommen sind Zuwendungen von geringem Wert, wie z. B. Werbeartikel mit Logoaufdruck (z. B. Kugelschreiber etc.) oder Brötchen, Kaffee, Krapfen. ? Anti-Korruption Was ist Korruption? Korruption schadet unserer Gesellschaft. Allgemein wird unter Korruption der Missbrauch einer überantworteten Vertrauensstellung verstanden, um einen privaten Nutzen daraus zu ziehen. Klar ist, dass korrupte Verhaltensweisen, wie Bestechung, Bestechlichkeit oder die Vorteilsannahme, strafrechtlich verboten sind. Wir alle unterliegen dabei als Amtsträgerinnen und Amtsträger einer erhöhten Sorgfaltspflicht. Grundsatz Grundsätzlich ist es untersagt, für sich oder Dritte ein Geschenk oder sonstige Vorteile zu fordern, anzunehmen oder sich versprechen zu lassen. Davon ausgenommen sind Aufmerksamkeiten von geringem Wert, sofern sie keinen Einfluss auf unsere beruflichen Handlungen und Entscheidungen nehmen. Geldgeschenke oder geldwerte Vorteile (z. B. Gutscheine) dürfen – unabhängig von deren Wert – niemals angenommen werden. Geschenke und Einladungen dürfen keinesfalls unsere beruflichen Entscheidungen beeinflussen. Auch der Anschein einer solchen Beeinflussbarkeit kann für uns schädlich sein und ist daher tunlichst zu vermeiden. Bei Zweifel über Zulässigkeit oder Angemessenheit ist die Zuwendung abzulehnen.

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