Compliance-Kodex

COMPLIANCE 13 Anti-Korruption: Beispiele aus der Praxis Die Angehörige einer Bewohnerin bringt regelmäßig Aufmerksamkeiten, wie Bonbonniere oder Blumen Dieses Mal schenkt sie ein Glas Honig Bedanken Sie sich für diese letzte Aufmerksamkeit und weisen Sie darauf hin, dass die regelmäßige Annahme nicht erlaubt ist. Die Annahme unverhältnismäßiger Aufmerksamkeiten (z. B. teurer Champagner oder Wein) ist jedenfalls unzulässig. Q A Ein Facharzt für Augenheilkunde wird zu einer Diskussionsrunde zu den neuesten medizinischen Entwicklungen im Rahmen der Fachtagung auf einer Universität eingeladen Im Rahmen der Tagung werden ihm auch Kaffee und Brötchen angeboten. Der Facharzt hat darauf hinzuweisen, dass die Einladung an den Rechtsträger, in diesem Fall an die Kollegiale Führung des Klinikums, zu richten ist. Die Veranstaltung liegt im dienstlichen Interesse und kann angenommen werden, keinesfalls aber vom Facharzt selbst. Die Entscheidung, welche MitarbeiterInnen teilnehmen, hat unternehmensintern zu erfolgen. Kaffee und Brötchen stellen übliche Aufmerksamkeiten dar und können von den teilnehmenden MitarbeiterInnen bedenkenlos angenommen werden. Q A

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