Compliance-Kodex

COMPLIANCE 21 Q A Der Angehörige einer Bewohnerin wendet sich an einen Mitarbeiter eines Pflegezentrums und möchte wissen, welche personenbezogenen Daten wir von ihm speichern Das Datenschutzrecht spricht Betroffenen das Recht zu, Auskunft über die von ihm/ihr verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Diese Auskunft ist grundsätzlich binnen einem Monat zu erteilen. Um die Fristen zu wahren und dem Auskunftsbegehren ordnungsgemäß Folge leisten zu können, hat der Mitarbeiter den Angehörigen zu bitten, das Begehren schriftlich an die lokalen Datenschutzkoordinatoren am jeweiligen Standort zu stellen. Eine Mitarbeiterin veröffentlicht regelmäßig Fotos und Informationen von ihrer Tätigkeit im Pflegezentrum in sozialen Netzwerken Über soziale Medien dürfen keine innerdienstlichen und vertraulichen Informationen verarbeitet werden. Hiervon ausgenommen ist die Produktion von Inhalten für Medienkanäle imAuftrag der Stabsstelle Kommunikation der NÖ LGA basierend auf der diesbezüglichen Richtlinie. Q A

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