Bildungsprogramm 2023 der NÖ LGA

Organisatorisches 10 Genehmigung einer beruflichen Bildungsmaßnahme des zentralen Bildungsprogramms Der nachfolgend dargestellte Genehmigungsprozess bezieht sich auf Sonderurlaube zu beruflichen Bildungsmaßnahmen. Eine Dienstreise ist Dienst und stellt keinen Sonderurlaub zu beruflichen Bildungsmaßnahmen dar. AdressatInnen sind alle MitarbeiterInnen der NÖ Landesgesundheitsagentur sowie deren verbundenen Unternehmen und der NÖ Gesundheitseinrichtungen. Nicht unter den Geltungsbereich fallen MitarbeiterInnen, die sich zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs (01.07.2020) in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zur NÖ Landeskliniken-Holding befunden haben, sofern noch keine Zuordnung gem. § 44Abs. 19NÖLGA-Gerfolgt ist. Für diese MitarbeiterInnen gelten weiterhin die entsprechenden Richtlinien der NÖ Landeskliniken-Holding. Ein Antrag auf Bewilligung eines Sonderurlaubes zu Bildungszwecken bzw. eines Kostenersatzes für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme ist mit dem Formular „Anhang A Antrag auf Sonderurlaub und/oder Kostenersatz zu beruflichen Bildungszwecken“ der Richtlinie HR Management – Aus-, Fort- und Weiterbildung inkl. Praktika zu stellen. Der Befürwortungsstatus kann lauten: ›› gesamter Zeitraum und kein/teilweiser/vollständiger Kostenersatz ›› Sonderurlaub für eingeschränkten Zeitraum und keinen/teilweisen/vollständigen Kostenersatz ›› kein Sonderurlaub und teilweiser/vollständiger Kostenersatz Bei Fragenwenden Sie sich bitte an die jeweiligenDienststellen. 1. SCHRITT 2. SCHRITT ANTRAGSTELLUNG BESPRECHUNG DER ANTRAGSTELLUNG mit der/dem Vorgesetzten BEWILLIGUNG je nach Stundenausmaß und Kosten durch die entsprechende Stelle BEWILLIGUNGSVERFAHREN zur Überprüfung des dienstlichen Interesses ANTRAG GENEHMIGT

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