Kategorisierung 20 III ) NÄCHTIGUNGSKOSTEN Betreffend Hotelkosten entscheidet die unmittelbar vorgesetzte Person in Abstimmung mit der/dembudgetverantwortlichen Vorgesetzen – je nach Zuordnung des überwiegenden Interesses und unter entsprechendemKostenbewusstsein sowie entsprechender Angemessenheit – über das Ausmaß des Kostenersatzes: ›› Grundsätzlich können die Hotelkosten imAusmaß zwischen 30%und 100% (Abstufung in Zehnerschritten) übernommen werden. ›› Eine 100%ige Übernahme der Hotelkosten ist jedenfalls möglich bei: › Führungskräftetrainings › speziellen Aus- undWeiterbildungen von hoher strategischer Bedeutung für das Unternehmen › speziellen Aus- undWeiterbildungen für einzelne Organisationseinheiten (z. B. Teamklausuren) › höheren Fahrt- als Hotelkosten ›› Bei einer Beginn-Zeit von 09.00 Uhr oder früher und einer Fahrtzeit vonmehr als 2 Stunden oder 100 kmpro Strecke kann eine Anreise amVortag genehmigt werden. IV) KURS-/ SEMINAR- KOSTEN Ja Ja Ja, gegebenenfalls mit Eigenleistungsanteil BEANTRAGUNG BEI KOSTENERSATZ unter Vorlage der Zahlungsbestätigungen
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