Hinweis geben

Verstöße vertraulich und anonym melden

 

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Compliance wird in der NÖ Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA) organisationsweit gelebt. Bei Unsicherheiten, Fragen oder Beobachtungen von unzulässigem Verhalten ist dies anzusprechen und aufzuzeigen. Als klassische Anlaufstelle dienen dazu üblicherweise die direkten Vorgesetzten, Führungskräfte, Betriebsräte oder Ombudsstellen. Neben diesen Möglichkeiten bietet unser Hinweisgebersystem einen zusätzlichen Kanal, wahrgenommene Verstöße und Fehlverhalten vertraulich oder auch anonym melden zu können. Es dient als Frühwarnsystem zur Erkennung und Bekämpfung von Missständen im Unternehmen und ist über die unten verlinkte Webseite erreichbar.

Aufzeigen

Hauptsächlich Mitarbeiter:innen, aber auch Patient:innen, Bewohner:innen und Geschäftspartner:innen haben dadurch die Möglichkeit, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit wahrgenommenen (vermeintlichen) Verstöße und (mögliche) Fehlverhalten gegen gesetzliche und/oder interne Regelungen adäquat intern aufzuzeigen. Das Hinweisgebersystem ist jedoch nicht dazu gedacht, Fragen allgemeiner Natur zu stellen und/oder persönlich betreffende Beanstandungen und Bemängelungen (zB über die Qualität des Essens in der Kantine; etc.) anzubringen.

Prüfung

Sämtliche Hinweise werden unter sorgfältiger Wahrung der Identität der Hinweisgeber:innnen geprüft und bei Bedarf weitere Schritte und Untersuchungen veranlasst. Personen, die Verstöße in den gesetzlich determinierten Themenbereichen melden, wird Schutz vor Repressalien oder sonstigen Nachteilen gewährt, die sie aufgrund ihrer Meldung im Unternehmen erleiden könnten. Dieser Schutz besteht allerdings nur nach (vermeintlich) berechtigten Meldungen. Das bewusste Falschmelden und/oder Anschwärzen stellt für sich selbst einen Compliance Verstoß dar und kann unter Umständen zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Weiterführende Informationen stehen auf der Startseite des Hinweisgebersystems unter dem Link „Infos für HinweisgeberInnen“ zur Verfügung.

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