Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf: Freie Parkplätze für Patientinnen und Patienten durch neue Parkraumüberwachung

MISTELBACH – Der Parkplatz direkt vor dem Haupteingang des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf ist als Haltebereich, um kranke oder nicht gehfähige Patientinnen und Patienten ein- oder aussteigen zu lassen, definiert. Um das auch immer gewährleisten zu können, startet mit 15.9. eine neue Parkraumüberwachung für diesen Bereich.

Um privaten Patiententransporten sowie der Rettung auch wirklich jederzeit die Möglichkeit zu geben direkt vor dem Haupteingang kranke oder nicht gehfähige Patientinnen und Patienten ein- und aussteigen zu lassen, wird eine elektronische Parkraumüberwachung direkt vor dem Haupteingang des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf mit 15.9.20224 in Betrieb genommen.

Grund für die Einführung dieser Maßnahme war, dass viele Lenker diesen Parkplatz als Dauerparkplatz über die erlaubten zehn Minuten hinaus nutzen. Die neue Parkraumüberwachung soll dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten des Landesklinikums das Service der erleichterten An- und Abreise durch Ein- und Aussteigen direkt vor dem Klinikum jederzeit zur Verfügung steht.  

Bei der Parkraumüberwachung, die durch eine externe Firma erfolgt, werden die Kennzeichen der zufahrenden Fahrzeuge elektronisch erfasst. Verweilt das Fahrzeug länger als 15 Minuten auf dem Parkplatz, wird dem Lenker durch die Firma ein Nutzungsentgelt von 80 Euro per Post in Rechnung gestellt. Die Einnahmen kommen nicht dem Landesklinikum zu Gute, sondern finanzieren die Parkraumüberwachung.

Ausgenommen sind natürlich Rettungstransporte sowie private Krankentransporte (im Auftrag der Krankenkassen) und Inhaber eines Behindertenausweises. Für sie gibt es eine eigene Regelung, die auf Infotafeln auf dem Parkplatz ersichtlich ist.

Für längere Aufenthalte oder Besuche im Klinikum stehen direkt neben dem Haupteingang ein Parkhaus sowie von der Schlossbergstraße kommend Parkplätze um einen Euro pro Stunde (max. vier Euro pro Tag) zur Verfügung.

 

BILDTEXT

Der Parkplatz direkt vor dem Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf ist nur als Haltebereich zum Ein- oder Aussteigen-Lassen von kranken oder nicht gehfähigen Patientinnen und Patienten definiert.

Fotocredit: Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf

 

 

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