Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf: Informationen zum neuen Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz

MISTELBACH – Neuerungen im Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz wurden vom Pflegedirektor des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf, PhDr. Christian Pleil, MSc MLS MBA verständlich aufbereitet.

Noch vor der Sommerpause des Nationalrates wurde im Juli 2024 eine Änderung des Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetzes (GuKG) beschlossen. Dieses Bundesgesetz regelt die drei Pflegeberufe gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz. Wesentliche Änderungen gab es bei der Kompetenzverteilung, eine Erweiterung des Aufgabenspektrums der Pflegefachassistenten sowie zu einer angemessenen Tätigkeitsnovellierung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.

Um diese Änderungen bzw. Neuerungen bekannt zu machen, hat der Pflegedirektor des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf, PhDr. Christian Pleil, MSc MLS MBA für die pflegerischen Leitungen und die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des Klinikums einen Vortrag entwickelt, um diesen wichtigen Wissenstransfer positiv begleiten zu können. Parallel veranstaltet das LK Mistelbach-Gänserndorf auch pro Quartal einen Fortbildungsnachmittag für die Führungskräfte der Pflegedirektion. Pflegedirektor Pleil ist Absolvent des Medizinrechtslehrganges der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems), Mitglied im Netzwerk Medizin-Rechts-Vortragender, sowie Lehrer für Gesundheits- und Krankenpflege und FH-Lektor. „Kenntnis über das eigene Berufsrecht zu erlangen, zu erweitern und zu halten ist für mich in der Ausbildung von neuen Kolleginnen und Kollegen, als auch in der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung essentiell, um so den kompetenzgerechten Einsatz zu gewährleisten. Mir ist eine gute und umfassende Information der Führungskräfte, als auch der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter über so bedeutsame Änderungen, wie z.B. erweiterter Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz sehr wichtig. Dieses Wissen soll anschließend an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die unmittelbaren Vorgesetzten, als auch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter weitergegeben werden“, so Pflegedirektor Pleil.

 

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Pflegedirektor PhDr. Christian Pleil, MSc MLS MBA erstellte einen Vortrag über die wesentlichen Neuerungen des Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetzes.

Fotocredit: Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf

 

 

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