Grundsätze und Wohlverhaltensregeln der Organe der NÖ LGA

Die Grundsätze und Wohlverhaltensregeln der NÖ LGA bilden als „tone from the top“ den Ausgangspunkt unseres Compliance Management Systems. Dieses Dokument bildet das Bekenntnis der obersten Führungsebene des Vorstandes, des Aufsichtsrates und des Beirats zu einer Unternehmensführung, Überwachung und Beratung nach definierten Grundsätzen ab, steckt den Rahmen für die Leitung, Überwachung und Beratung der NÖ LGA, schafft eine Vorbildwirkung durch das Bekenntnis der obersten Organe und sensibilisiert auf die Compliance-Themenfelder.  [Präambel]

Die Leitung, Überwachung und Beratung der NÖ LGA stellt sicher, dass alle geschäftlichen Aktivitäten der NÖ LGA deren Zielen dienen und im Rahmen deren Aufgaben erfolgen.

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Die Mitglieder der bezeichneten Organe der NÖ LGA erfüllen ihre Aufgaben unter Beachtung der Rechtsordnung sowie sämtlicher für das Unternehmen geltenden internen Regelungen im Sinne einer rechtskonformen Verwirklichung der Ziele der NÖ LGA.

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Die Mitglieder der bezeichneten Organe der NÖ LGA erfüllen ihre Aufgaben verantwortungsvoll mit der Sorgfalt eines/ einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters/ Geschäftsleiterin.

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Die Mitglieder der bezeichneten Organe der NÖ LGA erfüllen ihre Aufgaben unabhängig.

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Die Mitglieder der bezeichneten Organe der NÖ LGA – ausgenommen die gesetzlich bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates – verpflichten sich in Ausübung ihrer Tätigkeit ausschließlich dem Unternehmensinteresse. Bestehende Interessenskonflikte werden offengelegt.

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Die Mitglieder der bezeichneten Organe der NÖ LGA bewahren über vertrauliche Informationen gegenüber Dritten Stillschweigen.

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Die Mitglieder der bezeichneten Organe der NÖ LGA als ein von der öffentlichen Hand finanziertes Gesundheitsversorgungsunternehmen verpflichten sich zur Transparenz innerhalb des Unternehmens und nach außen.

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Der Vorstand, der Aufsichtsrat und der Beirat bestehen als Organe der NÖ LGA nebeneinander und sind mit verschiedenen Aufgaben ausgestattet.

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Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen.

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Der Vorstand trägt für die Einrichtung und Weiterentwicklung eines zur Steuerung der Unternehmensprozesse geeigneten Überwachungssystems in der NÖ LGA Sorge. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes.

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